Jetzt Säule 3a einzahlen
Falls Sie für das Jahr 2024 noch keine Säule 3a einbezahlt haben, ist jetzt die letzte Möglichkeit dafür. Die Säule 3a muss bis spätestens am 31.12.2024 auf dem Vorsorgekonto verbucht sein, es lohnt sich die Einzahlung frühzeitig vorzunehmen, am besten noch vor den Feiertagen.
Für das Jahr 2024 können Sie folgende Einzahlungen in die Säule 3a tätigen:
Erwerbstätige mit Pensionskasse CHF 7‘056.00
Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse dürfen 20% des Nettoeinkommens, maximal CHF 35‘280.00 einzahlen
Folgende Vorteile haben Sie durch die Säule 3a:
Rente erhöhen – verbessern Sie Ihre Rente mit zusätzlichem Guthaben aus der Vorsorge 3a
Steuervorteil – einbezahlte Beträge können Sie von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen
Vorbezug für Wohneigentum
Wir wünschen Ihnen eine frohe Weihnachtszeit