Jetzt Säule 3a einbezahlen
Falls Sie fürs Jahr 2020 noch keine Säule 3a einbezahlt haben, können Sie das jetzt noch machen. Die Säule 3a muss bis spätestens am 31.12.2020 auf dem Vorsorgekonto verbucht sein, es lohn sich die Einzahlung frühzeitig vorzunehmen, am besten noch vor den Feiertagen.
Für das Jahr 2020 können Sie folgende Einzahlungen in die Säule 3a tätigen:
Erwerbstätige mit Pensionskasse CHF 6‘826.00
Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse dürfen 20% des Nettoeinkommens, maximal CHF 34‘128.00 einbezahlen
Folgende Vorteile haben Sie durch die Säule 3a:
Rente erhöhen – verbessern Sie Ihre Rente mit zusätzlichem Guthaben aus der Vorsorge 3a
Steuervorteil – einbezahlte Beträge können Sie von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen
Vorbezug für Wohneigentum
Im 2021 passen sich die Einzahlungen in die Säule 3a leicht an:
Erwerbstätige mit Pensionskasse CHF 6‘883.00
Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse dürfen 20% des Nettoeinkommens, maximal CHF 34‘416.00 einbezahlen
Wir wünschen Ihnen eine frohe Adventszeit