Erhöhung der Mehrwertsteuersätze ab 1. Januar 2024
Am 25. September 2022 wurde von Volk und Ständen der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuersätze angenommen.
Konkret bedeutet das, dass die MWST-Säte per 1. Januar 2024 erhöht werden. Folgende Steuersätze gelten ab 1. Januar 2024:
Normalsatz 8.1% (bisher 7.7%)
Reduzierter Satz 2.6% (bisher 2.5%)
Sondersatz für Beherbergung 3.8% (bisher 3.7%)
Falls Sie mit Saldosteuer abrechnen, klären Sie bitte den neuen Saldosteuersatz individuell ab oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Zu beachten sind vor allem folgende Punkte:
Anwendung vom korrekten MWST-Satz bei Jahresübergreifenden Rechnungen
Registrierkassen / Rechnungsstellung: Umstellung auf aktuelle MWST-Sätze ab 01.01.2024
Dazu haben wir Ihnen eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen gemacht.
Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an uns wenden.
Mahrer Treuhand AG