Der Vorsorgeauftrag

Mittwoch, 17. März 2021

Mit einem Vorsorgeauftrag regelt und gestaltet eine urteilsfähige erwachsene Person ihre Angelegenheiten für den Fall einer zukünftigen Urteilsunfähigkeit. Themen sind darin die Personensorge, die Vermögenssorge sowie die Vertretung im Rechtsverkehr.

Die Personensorge betrifft sowohl das körperliche und geistige als auch das seelische Wohlbefinden eines Menschen. Es ist sinnvoll, die Personensorge im Vorsorgevertrag mit der Patientenverfügung abzugleichen (falls vorhanden; darin wird im Voraus festgehalten, welchen medizinischen Massnahmen man zustimmt und welche man ablehnt) und dieselbe Person als Vertreter zu bestimmen.

Im Bereich der Vermögenssorge im Vorsorgeauftrag wird die Verantwortung für das Vermögen an einen Vertreter übertragen. Die Vertretungsperson ist zu einer sachgerechten Verwendung des Vermögens verpflichtet und muss sich um die Begleichung von Rechnungen und die Deckung Ihrer Lebenskosten kümmern. Die Vermögenssorge kann auch an eine juristische Person übertragen werden

Die Vertretung im Rechtsverkehr im Vorsorgeauftrag kann wie die Vermögenssorge entweder an eine natürliche Person oder an eine juristische Person übertragen werden. Der bestimmte Vertreter hat dann das Recht, die urteilsunfähige Person rechtlich zu vertreten – und zwar gegenüber Behörden, Banken, der Familie und so weiter.

Sinnvoll ist es, eine natürliche oder falls möglich juristische Person des Vertrauens als Stellvertreter zu bestimmen. Die KESP wird von sich aus aktiv, wenn eine Urteilsunfähigkeit eintritt und kein Vorsorgeauftrag vorliegt, respektive sie überprüft den vorliegenden Vorsorgeauftrag.

Wir empfehlen für das Erstellen eines Vorsorgeauftrages die Konsultation eines Notars oder Anwalts. Gerne stehen wir von der Mahrer Treuhand AG unseren Kundinnen und Kunden für ergänzende Fragen zur Verfügung. Wir sind Ihnen auch gerne behilflich bei allen Fragen rund um die Vorsorge.

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Ihr Ansprechpartner

Simon Mahrer, Agrarwirtschafter ETH