Neuerungen Sozialversicherungsbeiträge 2021
In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 ist die Einführung des Vaterschaftsurlaubes gutgeheissen worden. Der Bundesrat hat beschlossen, die Änderung per 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen. Somit steigen die EO-Beiträge von 0.45% auf 0.5% an. Das bedeutet, dass ab 1. Januar 2021 5.3% AHV/IV/EO Abzug den Arbeitnehmern abgezogen werden muss. Der ALV Beitrag bleibt bei 1.1% bis CHF 148'200 und 0.5% ab CHF 148'201.
Auch bei der 2. und 3. Säule – Berufliche Vorsorge und Freiwillig gebundene Vorsorge – gibt es kleine Anpassungen: Die Eintrittsschwelle ist neu bei CHF 21'510, der Koordinationsabzug bei CHF 25'095.
Bei der Säuls 3a kann ab 01.01.2021 CHF 6'883 einbezahlt werden und für Selbständigerwerbende max. CHF 34'416.
Für die Änderungen der Arbeitnehmerabzüge von Unfall- und Krankentaggeldversicherungen beachten Sie bitte die Mitteilungen der betreffenden Versicherungen.
Alle weiteren Infos finden Sie unter Downloads.
Bitte passen Sie per 01.01.2021 alle Lohnabzüge auf den Lohnabrechnungen an, so dass die Lohnabrechnungen von Anfang an stimmen.
Falls Sie noch Fragen zu den Sozialabzügen oder Lohnabrechnungen haben, dürfen Sie uns gerne kontaktieren.